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Gemeinsamer Landesanwaltstag Hessen und Rheinland-Pfalz 2016

15. 09. 2016

Die Landesverbände Hessen und Rheinland-Pfalz im Deutschen AnwaltVerein vertreten die Interessen der hessischen und rheinland-pfälzischen Anwältinnen und Anwälte gegenüber dem Gesetzgeber, der Exekutive und Judikative auf Landesebene. Gleichzeitig sind sie das Bindeglied zwischen dem DAV und den örtlichen Anwaltvereinen in ihren Bundesländern.

 

Hessen und Rheinland-Pfalz werden in Höhe ihrer beiden schönen Landeshauptstädte nur durch den Rhein getrennt. Was lag näher, als länderübergreifend einen gemeinsamen Landesanwaltstag zu veranstalten. Die Wahl fiel auf das „goldene Mainz“ und in Blicknähe zum Dom fand die Veranstaltung in würdigem Rahmen statt.

 

Highlights der Veranstaltung der mit 124 Teilnehmern besuchten Veranstaltung waren die Grußworte der Vizepräsidentin des DAV, Rechtsanwältin und Notarin Edith Kindermann wie des rheinland-pfälzischen Justizministers Herbert Mertin. Dieser betonte er sei immer noch zugelassener Anwalt und verfolge viele Themen daher auch aus diesem Blickwinkel. Die rechtlichen Aspekte und Fragestellungen der Kunstszene warf Herr Rechtsanwalt Markus Menzendorff in seinem Festvortrag „Wem gehören Kulturgüter? - Privateigentum versus Enteignungseifer“ auf.

 

Rege besucht waren neben den klassischen FAO-Fortbildungsthemen auch die Veranstaltungen der Aussteller zur Kanzleiorganisation im Rahmen der Umstellung auf ein digitales Zeitalter im Anwaltsbüro. Erstmals stand die Veranstaltung auch für Kanzleimitarbeiterinnen offen, die sich mit einer Veranstaltung zum RVG ebenfalls fortbilden konnten. 

 

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Gemeinsamer Landesanwaltstag Hessen und Rheinland-Pfalz 2016 (15. 09. 2016)

Gemeinsamer Landesanwaltstag Hessen und Rheinland-Pfalz 2016